Es wird bis auf weiteres ersucht, Veranstaltungen, welche nicht unbedingt erforderlich sind, zu verschieben oder entfallen zu lassen. Jahreshauptversammlungen mit Wahlen können nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft um ein Jahr verschoben werden.
Bei unaufschiebbaren Veranstaltungen nur zugewiesene und gekennzeichnete Plätze für die Teilnehmer und eine Anwesenheitsliste führen (Personentracking).