COVID-19/ Regelung Veranstaltungen Siedlerverein

 


Erneuerung (11.COVID-19-LV-Novelle)

 

Erlaubte Anzahl an Personen je Veranstaltungen

 

Es wird bis auf weiteres ersucht, Veranstaltungen, welche nicht unbedingt erforderlich sind, zu verschieben oder entfallen zu lassen. Jahreshauptversammlungen mit Wahlen können nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft um ein Jahr verschoben werden. 

Bei unaufschiebbaren Veranstaltungen nur zugewiesene und gekennzeichnete  Plätze für die Teilnehmer und eine Anwesenheitsliste führen (Personentracking).